Die Motorradklassen

Klasse AM

Simson S51 Enduro

Peugeot Scooter Kisbee 50 RS 4T (Automatik)

Der "Rollerführerschein" ab 15 Jahren!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor:

  • mit einem Hubraum von max. 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens         4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: 

  • mit einem Hubraum von max. 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens         4 kW
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Mindestalter:

  • 15 Jahre (nur in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen -                  alle anderen Bundesländer ab 16 Jahren)     

eingeschlossene Klassen: 

-


Klasse A1

KTM Duke

Der Schein für die "125er Maschinen" ab 16 Jahren!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

  • mit einem Hubraum von max. 125 cm³
  • mit einer Motorleistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Leermasse von max. 0,1 kW/kg 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • mit einem Hubraum über 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Motorleistung von max. 15 kW

 Mindestalter:

  • 16 Jahre                     

 eingeschlossene Klassen: 

  • AM

Klasse A2

Kawasaki ER 6n

Der Schein für "Einsteiger"  ab 18 Jahren!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen): 

  • mit einem Hubraum über 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Motorleistung von max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/ Leermasse von max. 0,2 kW/kg 

 Mindestalter:

  • 18 Jahre                     

 

 eingeschlossene Klassen: 

  • AM und A1

Hinweis:

  • Bei Besitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse A

Yamaha MT 07

Der Schein für die großen Maschinen!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen): 

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Motorleistung über 35 kW
  • mit einem Leistungsgewicht über 0,2 kW/kg 

 Mindestalter:

  • 24 Jahre für Direkteinsteiger                     
  • 20 Jahre (mind. 2 jähriger Vorbesitz Klasse A2)
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 eingeschlossene Klassen: 

  • A2, A1 und AM

Hinweis:

  • Bei Besitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).