Führerscheinklassen Motorrad & PKW

Klasse AM

Simson S51 Enduro

Peugeot Scooter Kisbee 50 RS 4T (Automatik)

Der "Rollerführerschein" ab 15 Jahren!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor:

  • mit einem Hubraum von max. 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens         4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: 

  • mit einem Hubraum von max. 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens         4 kW
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Mindestalter:

  • 15 Jahre (nur in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen -                  alle anderen Bundesländer ab 16 Jahren)     

eingeschlossene Klassen: 

-


Klasse A1

KTM Duke

Der Schein für die "125er Maschinen" ab 16 Jahren!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

  • mit einem Hubraum von max. 125 cm³
  • mit einer Motorleistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Leermasse von max. 0,1 kW/kg 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • mit einem Hubraum über 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Motorleistung von max. 15 kW

 Mindestalter:

  • 16 Jahre                     

 eingeschlossene Klassen: 

  • AM

Klasse A2

Kawasaki ER 6n

Der Schein für "Einsteiger"  ab 18 Jahren!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen): 

  • mit einem Hubraum über 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Motorleistung von max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/ Leermasse von max. 0,2 kW/kg 

 Mindestalter:

  • 18 Jahre                     

 

 eingeschlossene Klassen: 

  • AM und A1

Hinweis:

  • Bei Besitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse A

Yamaha MT 07

Der Schein für die großen Maschinen!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen): 

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Motorleistung über 35 kW
  • mit einem Leistungsgewicht über 0,2 kW/kg 

 Mindestalter:

  • 24 Jahre für Direkteinsteiger                     
  • 20 Jahre (mind. 2 jähriger Vorbesitz Klasse A2)
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 eingeschlossene Klassen: 

  • A2, A1 und AM

Hinweis:

  • Bei Besitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse B/ BF17

Audi A3 Sportsback

VW Sportsvan

Audi Q2

VW Tiguan - Automatik

Der PKW-Schein!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Kraftwagen: 

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse der max. 3.500 kg
  • Beförderung von max. 8 Personen zzgl. dem Fahrzeugführer

    Anhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG  über 750 kg erlaubt, wenn zG der Zugkombination max. 3.500 kg

 Mindestalter:

  • 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren (BF) 17 Jahre                     

eingeschlossene Klassen: 

  • AM und L

Bei uns ist die Ausbildung der Klasse B auch auf einem Automatikfahrzeug möglich.


Klasse B96

Humbaur 2,5t

Der Schein für den "kleinen Hänger"!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Zugkombination (KFZ + Anhänger) über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

 Mindestalter:

  • 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren (BF) 17 Jahre                     

 Vorbesitz:

  • Klasse B 

Hinweis:

  • Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. eines Fahrlehrers (Zuteilung der Schlüsselzahl 96).

Klasse BE

Humbaur 2,5t

Der Schein für den "großen Hänger"!

 

Was darf ich damit fahren?

 

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3,5 t
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination (KFZ + Anhänger) max. 7.000 kg

 Mindestalter:

  • 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre                     

Vorbesitz:

  • Klasse B 

Hinweis:

 

  • Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

Klasse C/CE

Der "große" LKW-Schein!

 

Klasse C:

 

Was darf ich damit fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 u. D)
  • Beförderung von max. 8 Personen zzgl. dem Fahrzeugführer
  • Anhänger mit zGM max. 750 kg immer erlaubt
  • Erteilung der Fahrerlaubnis grundsätzlich nur für 5 Jahre, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer pos. Eignungsuntersuchung verlängert.

Mindestalter:

  • 21 Jahre                    

eingeschlossene Klassen: 

  • C1

Klasse CE:

 

Voraussetzung : Klasse C

 

Was darf ich damit fahren?

  • Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger o. Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg 

Mindestalter:

  • 21 Jahre                    

eingeschlossene Klassen: 

  • BE, C1E, T, sowie DE wenn Klasse D vorhanden

Klasse D/DE