Ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine behördlich angeordnete Nachschulung in der Probezeit, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen absolviert werden muss. Es umfasst 4 theoretische Sitzungen (à 135 Minuten) sowie eine Beobachtungsfahrt (ca. 30 Minuten) und erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen.
Die Teilnahme ist verpflichtend und muss innerhalb einer vom Straßenverkehrsamt gesetzten Frist nachgewiesen werden; andernfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach dem erfolgreichen Abschluss verlängert sich Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre.
Aufbauseminare werden von speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt
Hat die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar angeordnet, muss die Fahranfängerin oder der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren.
Sechs bis maximal zwölf Personen können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen und er muss diese gegen Vorlage der Bescheinigung neu beantragen, dadurch entstehen weitere Kosten.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt.
Die Teilnehmenden sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Dies sollen sie durch das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppen, moderierte Gruppengespräche und Diskussionen erreichen.
Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien sowie Aufgaben, die sie zum Teil zwischen den Sitzungen bearbeiten müssen.
Während der Fahrprobe geht es darum, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen oder unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.
Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann diese den Führerschein neu erteilen.
Ein begonnenes Aufbauseminar muss man vollständig durchlaufen. Dies bedeutet, dass man Teile des Seminars, darunter auch die Fahrprobe, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann. Der Grund: Die Sitzungen bauen aufeinander auf, wobei es dem Seminarleiter obliegt, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmenden unterschiedliche Akzente zu setzen. Dies bedeutet, dass sich die Nachschulungen in gewissem Maß voneinander unterscheiden können.
Die Seminare werden an folgenden Terminen in der Fahrschule angeboten:
Alle weiteren Informationen erhältst Du in der Fahrschule oder unter: 0173 / 20 13 140 (gern auch per WhatsApp)
